Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines: Die hier aufgeführten Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferverträge des Verkäufers. Sie gelten auch ohne wiederholte Bekanntgabe für alle künftigen Lieferungen. Mit dem Erteilen von Aufträgen erkennt der Käufer die hier niedergelegten Bedingungen ausdrücklich an. Abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich anerkannt worden sind.
2. Lieferung: Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, desgleichen die Angaben über Lieferzeiten. Höhere Gewalt oder unverhältnismäßig stark schwankende Preise entbinden den Verkäufer von der Lieferpflicht, ohne dass der Verkäufer Ansprüche geltend machen kann. Bei Teillieferungen oder Abschlüssen gilt eine gleichmäßige Verteilung der Lieferungen als bedungen. Erfolgen Abrufe nicht spätestens innerhalb eines Jahres, erlischt die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung. Der Käufer bleibt aber auf Verlangen des Verkäufers, ungeachtet dessen Rechtes auf Schadenersatz, zur Abnahme verpflichtet. Angaben über Materialien und deren Verwendung werden nach bestem Wissen, aber ohne Übernahme einer Gewähr, erteilt.
3. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Zahlungsver-pflichtungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Verarbeitung und Vermischung des Produktes wirksam und erstreckt sich anteilig auf das neu entstandene Produkt. (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
4. Beanstandungen und Gewährleistungen: Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens 14 Kalendertage nach Ankunft der Ware beim Käufer unter schriftlicher Angabe der Gründe beim Verkäufer
vorliegen. Hierzu gehören auch Lieferscheine, Etiketten und die beanstandete Sache selbst oder ein Teil derselben. Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware bereits in Be- oder Verarbeitung genommen wurde. Vor Einsatz der Ware hat sich der Käufer von deren einwandfreien Beschaffenheit zu überzeugen. Im Falle fehlerhafter Lieferung besteht lediglich ein Anspruch des Käufers auf Wandlung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Minderung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Beanstandungen einer Ware, die ein Hersteller zu vertreten hat, können nur insoweit anerkannt werden, als dieser sie gegen sich gelten lässt. Eine darüber hinaus gehende, persönliche Haftung des Verkäufers wird weder dem Grunde noch der Höhe nach anerkannt oder übernommen. Beanstandungen und daraus entstehende Meinungs-verschiedenheiten beeinträchtigen nicht die Verpflichtung des Käufers zur ordnungsgemäßen Zahlung der Rechnung.
5. Zahlung: 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang, netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen wird nicht gewährt, soweit alte noch nicht beglichen sind. Bei Zielüberschreitung von mehr als 90 Tagen ab Rechnungsdatum werden bankübliche Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen Forderungen jeglicher Art, die er glaubt gegen den Verkäufer geltend machen zu können, aufzurechnen oder Zurück-behaltungsrecht geltend zu machen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien aus Geschäften aller Art ist der Sitz der Lieferfirma.